Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Hörgeräte mit einem Festbetrag von derzeit bis zu 741,00 € Euro pro Ohr. Alle 6 Jahre haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf diesen Festbetrag. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Eigenanteil von 10 Euro pro Hörgerät, sofern der Versicherte nicht von der Zuzahlung befreit ist. Auch die privaten Krankenkassen bezuschussen in der Regel die Versorgung mit Hörgeräten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach dem individuellen, privaten Kassen-Vertrag.
Die Preise für Hörgeräte variieren je nach Technik und Komfort. Beim sogenannten „Nulltarif“ fällt nur der private Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Hörgerät an. Volldigitale Technik, viele automatische Funktionen und zuverlässige Hörergebnisse in ruhigen Umgebungen, das leistet auch ein solches „Nulltarifgerät“.
Hervorragender Hörkomfort in allen Lebenslagen, auch das gibt es, in unterschiedlichen Preisklassen. Ein hochmoderner Prozessor etwa errechnet in Sekundenbruchteilen immer wieder neu, was Sprache und was Hintergrundgeräusch ist. Dadurch wird ein Sprachverständnis sowie ein besonders natürlicher und angenehmer Klang erreicht, was noch vor einigen Jahren schier unmöglich schien. Exzellent Musik hören, telefonieren und Fernsehen via Bluetooth – vieles ist heute möglich. Moderne Komfortgeräte sind besonders leicht und angenehm zu tragen und darüber hinaus so klein, dass sie vom Gegenüber kaum noch gesehen werden.
Gerade wenn Sie Ihr Hörgerät beruflich nutzen und viel in Gesellschaften unterwegs sind, mag es angebracht sein, in Hörgeräte unterschiedlicher Klassen und Hersteller einfach mal reinzuhören. Wir bieten Ihnen Hörsysteme aller Preis- und Leistungsklassen und beraten ehrlich, fair und herstellerunabhängig.
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